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Mängelfeststellung & Beweissicherung
Erstellung von Produktmangelgutachten und Beweissicherungsgutachten
für
- Gerichte
- Industriebetriebe
- Gewerbebetriebe
- Privatpersonen.
Zur Feststellung von
- Konstruktionsfehler
- Materialfehler
- Ausführungsfehler
- Konformität
mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
- Übereinstimmung mit dem anerkannten Stand der Technik.
Zum Zweck
- Von Garantieabwicklungen und Kulanzabwicklungen (Schiedsgutachten)
- Sicherung
von Regressansprüchen gegenüber Dritten
bei Versicherungsfällen
- Beweissicherung vor und während
gerichtlicher Auseinandersetzungen.
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Mängelfeststellung
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