Allgemeine Infos zum Sachverständigen:
Warum Sie
einem öffentlich
bestellten und vereidigten
Sachverständigen vertrauen sollten
Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen,
dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert
ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige
darauf vereidigt, unabhängig
und unparteiisch zu handeln.
Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt
werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein
solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf
und die Position des Auftraggebers. Er steht nicht im Verdacht,
sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen.
Der öffentlich bestellte Sachverständige ist für
seine Leistungen immer persönlich verantwortlich.
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender
Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten,
müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren
unterziehen. Über die fachliche Qualifikation hinaus werden öffentlich
bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig
und persönlich integer sind. Danach steht ihre Arbeit
unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaften
wie z.B. den Industrie- und Handelskammern.
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische,
gerichtliche und private Entscheidungen. Dass der Staat die
besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die
besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, garantiert
Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern, dass das Gutachten
hohen Anforderungen gerecht wird.
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Stempel vom
Sachverständigen
Dipl.-Ing. Robert
Lang:
Ihr Qualitätssiegel
bei Schadensgutachten, Bewertungsgutachten, Mängelfeststellung
und Industriebewertungen |