Mängelfeststellung & Beweissicherung
Erstellung von Produktmangelgutachten und Beweissicherungsgutachten für
- Gerichte
- Industriebetriebe
- Gewerbebetriebe
- Privatpersonen.
Zur Feststellung von
- Konstruktionsfehler
- Materialfehler
- Ausführungsfehler
- Konformität mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
- Übereinstimmung mit dem anerkannten Stand der Technik.
Zum Zweck
- Von Garantieabwicklungen und Kulanzabwicklungen (Schiedsgutachten)
- Sicherung von Regressansprüchen gegenüber Dritten bei Versicherungsfällen
- Beweissicherung vor und während gerichtlicher Auseinandersetzungen.